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(rf) Ab Mitte November 2010 müssen auch Knöllchen aus dem Ausland bezahlt werden. Verkehrssünden, die in europäischen Ländern begangen wurden, können dann in Deutschland vollstreckt werden. Nach der neuen EU-weiten Bußgeldvollstreckung bleibt beispielsweise zu schnelles Fahren im Ausland bei Nichtzahlung der Strafe hierzulande nicht mehr folgenlos. Bußgeldbescheide aus allen übrigen 26 EU-Staaten können vollstreckt werden. Ausnahme: Bescheide aus dem Ausland unter 70 Euro müssen weiterhin vorerst nicht bezahlt werden. Voraussetzung für alle Bescheide ist: sie müssen in deutsch und verständlich formuliert sein.
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