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Duty-Free: Höhere Zollfreimengen im Reisegepäck

Duty-Free: Höhere Zollfreimengen im Reisegepäck

Seit 1. Dezember 2008 gelten neue Höchstgrenzen bei der Einfuhr von Waren und Reisemitbringseln aus Drittländern der EU und Steuerfreizonen wie den Kanarischen Inseln. Der bisherige Freibetrag von 175 Euro wurde für See- und Flugreisende auf 430 Euro, für Reisende im Straßen- und Binnenwasserverkehr auf 300 Euro angehoben. Die Höchstmengen für Parfum, Eau de Toilette, Kaffee und Tee wurden abgeschafft, die Freimenge für Wein auf 4 Liter (ausgenommen Champagner und ähnliche Schaumweine) und für Bier auf 16 Liter erhöht. Zusätzlich können 1 Liter "harter" Getränke über 22 % Alkohol oder 2 Liter unter 22 % eingeführt werden.

Für Treibstoff gilt: Ein voller Tank und maximal zusätzlich 10 Liter im Kanister sind zollfrei erlaubt. Neu ist, dass die Mitgliedsstaaten niedrigere Mengen bei Tabakwaren festsetzen können. Im Rahmen der nationalen Gesundheitspolitik können die Freimengen für Tabakerzeugnisse auf 40 Zigaretten (oder 20 Zigarillos oder 10 Zigarren oder 50 g Tabak) herabgesetzt werden. Für die Einfuhr nach Deutschland gilt weiterhin: maximal 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak.

Hintergrundinformationen über Reisefreimengen finden Sie hier.